Startklar für den Fördercall am 8. Oktober
Am 8. Oktober um 17:00 Uhr öffnet der dritte und letzte planmäßige EAG-Fördercall des Jahres. Für private Anlagen zählt dann die Reihenfolge — und ob die Unterlagen vollständig sind, entscheidet sich Wochen vorher. Was jetzt zu erledigen ist, Schritt für Schritt.
Rückblick: Diese Checkliste gehörte zum dritten und letzten EAG-Fördercall 2026 (8. bis 22. Oktober). Ein weiterer Call nach diesem System ist nicht vorgesehen. Was für 2027 angekündigt ist: PV-Förderung 2027.
Der letzte planmäßige Termin des Jahres
Zwei Fördercalls für Photovoltaik und Stromspeicher sind 2026 bereits gelaufen, der dritte ist im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle fixiert: 8. Oktober, 17:00 Uhr, bis 22. Oktober 2026. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 60 Millionen Euro für Photovoltaik und Speicher bereit. Wer seine Anlage noch mit dem heurigen Bundeszuschuss umsetzen will, hat genau dieses Fenster — einen vierten Termin sieht der Kalender nicht vor.
Die Grundlagen — was gefördert wird, welche Sätze gelten, was sich gegenüber dem Vorjahr geändert hat — haben wir im Beitrag Förderfenster 2026 ausführlich beschrieben. Hier geht es um das Praktische: die letzten Wochen davor.
Warum 17:00 Uhr zählt — und für wen
Bei privaten und kleinen Anlagen (Kategorie A bis 10 kWp und Kategorie B bis 20 kWp) werden die Anträge nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht. Das ist das vielzitierte Windhundprinzip: Wer um 17:01 Uhr sein Ticket zieht, steht vor dem, der um 17:30 Uhr kommt. Ist das Budget erschöpft, gehen spätere Anträge leer aus.
Für größere Anlagen (Kategorie C und D) gilt das nicht — dort wird nach dem beantragten Förderbedarf in Euro pro kWp gereiht. Wer weniger Zuschuss je Kilowattpeak beantragt, wird bevorzugt. Dort entscheidet also die Kalkulation, nicht die Uhrzeit.
Am 8. Oktober gewinnt nicht, wer am schnellsten klickt — sondern wer im September alles erledigt hat.
Die häufigste Stolperstelle: der Zählpunkt
Zum Zeitpunkt der Ticketziehung verlangt die Abwicklungsstelle, dass zumindest das Angebot des Netzbetreibers für den Einspeisezählpunkt vorliegt. Das klingt nach einer Formalie — ist aber der Punkt, an dem es am häufigsten eng wird. Denn dieses Angebot gibt es erst, wenn der Netzantrag beim Netzbetreiber gestellt und bearbeitet ist, und diese Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen.
Die Rechnung ist einfach: Bis zum Call sind es noch rund fünf Wochen. Wer den Netzantrag diese Woche stellt, ist rechtzeitig dran. Wer Anfang Oktober damit beginnt, sehr wahrscheinlich nicht.
Der Netzantrag gehört ohnehin zu jedem PV-Projekt — wir stellen ihn für unsere Kundinnen und Kunden beim zuständigen Netzbetreiber und haben damit auch den Rücklauf im Blick. Neu ist nur der Termindruck: Heuer hängt an diesem einen Schreiben die Teilnahme am letzten Call des Jahres.
Was am 8. Oktober bereitliegen muss
- Der Zugang zum EAG-Portal. Die Registrierung bei der Abwicklungsstelle lässt sich jederzeit vorab erledigen — fünf Minuten im September ersparen die Nervenprobe um 17:00 Uhr.
- Das Zählpunkt-Angebot des Netzbetreibers. Die Stolperstelle von oben — ohne dieses Schreiben kein Ticket.
- Anzeigen und Genehmigungen. Alle für die Anlage notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen müssen in erster Instanz vorliegen. Bei einem gewöhnlichen Einfamilienhausdach ist das schnell erledigt — bei Fassaden, Freiflächen oder Ortsbildschutz nicht.
- Ein Angebot mit den Investitionskosten. Der Zuschuss ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt — je Photovoltaik und Speicher getrennt gerechnet. Ohne belastbare Kostenbasis lässt sich der Antrag nicht sauber ausfüllen.
- Nachweise für den Made-in-Europe-Bonus. Je 10 Prozent mehr PV-Zuschuss für europäische Module und Wechselrichter (zusammen höchstens 20 Prozent) und 10 Prozent mehr Speicherzuschuss für einen europäischen Speicher. Das lohnt sich, braucht aber die Herstellernachweise zu den konkret angebotenen Komponenten.
Erst der Antrag, dann der Schalter
Eine Regel wird immer wieder übersehen: Der Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Gebaut werden darf vorher — Montage, Verkabelung, alles kein Problem. Nur in Betrieb gehen darf die Anlage erst, wenn der Antrag im Call eingereicht ist. Wer im September fertig wird und „nur kurz einschaltet", verschenkt den Zuschuss unwiderruflich.
Umgekehrt entsteht nach der Zusage kein Dauerdruck: Laut Abwicklungsstelle bleiben nach dem Fördervertrag sechs Monate für die Inbetriebnahme von Anlagen bis 100 kWp, zwölf Monate darüber. Ein im Oktober geförderter Bau kann also geordnet über den Winter fertiggestellt werden.
Was dabei herauskommt: ein Beispiel
Eine typische Einfamilienhaus-Anlage mit 10 kWp und einem Speicher mit 10 kWh nutzbarer Kapazität: 10 × 150 Euro für die Photovoltaik und 10 × 150 Euro für den Speicher ergeben 3.000 Euro Zuschuss. Gefördert wird die nutzbare Kapazität – ein Speicher mit 10 kWh Nennkapazität hat meist rund 9 kWh nutzbar und bekommt dann 1.350 statt 1.500 Euro. Kommen durchgehend europäische Komponenten zum Einsatz, steigt der PV-Zuschuss um höchstens 20 Prozent und der Speicherzuschuss um 10 Prozent — auf zusammen höchstens 3.450 Euro. Voraussetzung bleibt in jedem Fall der 30-Prozent-Deckel auf die tatsächlichen Kosten.
Dazu kommen je nach Standort und Konstellation Landes- und Versorgerprogramme. Mit dem Bundeszuschuss kombinierbar sind Landes- und Gemeindeförderungen nur bis 100 kWp (Kategorien A bis C) und nur, wenn auch das andere Programm es zulässt — den aktuellen Stand halten wir laufend auf der Förderungen-Seite aktuell.
Was wir übernehmen
- Den Netzantrag beim Netzbetreiber — inklusive Nachfassen, bis das Zählpunkt-Angebot da ist.
- Das Angebot mit allen Nachweisen — Kostenaufstellung für den Deckel, Herstellernachweise für den Europa-Bonus.
- Die Einreichung am 8. Oktober selbst. Sie erteilen uns dafür einmalig eine Vollmacht — den Zugang dazu bekommen Sie direkt von uns —, und wir ziehen das Ticket, sobald der Call öffnet.
- Die Terminplanung danach. Inbetriebnahme erst nach Antrag, Fertigstellung innerhalb der Frist — das behalten wir im Bauzeitplan.
Ehrlich gesagt gehört auch das dazu: Ob sich eine Anlage rechnet, entscheidet nicht der Zuschuss, sondern der eingesparte Strom über zwanzig Jahre. Die Förderung verkürzt die Amortisation — sie ersetzt keine saubere Planung. Wer erst wegen des Calls hektisch bestellt, kauft am Ende oft die falsche Anlage. Fünf Wochen reichen für beides: ordentlich planen und rechtzeitig einreichen.
Wann lief der letzte PV-Fördercall 2026?
Der dritte und letzte planmäßige Fördercall 2026 für Photovoltaik und Stromspeicher lief von 8. bis 22. Oktober 2026 über das Portal der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG). Ein weiterer Call nach diesem System ist nicht vorgesehen; für 2027 hat das Wirtschaftsministerium einen Speichersystembonus mit Antrag nach Fertigstellung angekündigt, beschlossen ist er noch nicht.
Was muss am 8. Oktober bereitliegen?
Ein registrierter Zugang zum EAG-Portal, zumindest das Angebot des Netzbetreibers für den Einspeisezählpunkt, alle notwendigen Anzeigen und Genehmigungen in erster Instanz sowie ein Angebot mit den Investitionskosten — der Zuschuss ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Wer den Made-in-Europe-Bonus beansprucht, braucht zusätzlich die Herstellernachweise.
Darf die Anlage beim Antrag schon in Betrieb sein?
Nein. Der Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Gebaut werden darf vorher — nur der Schalter bleibt aus, bis der Antrag im Call eingereicht ist. Nach dem Fördervertrag bleiben laut Abwicklungsstelle sechs Monate für die Inbetriebnahme von Anlagen bis 100 kWp, zwölf Monate darüber.
Entscheidet beim Fördercall wirklich die Uhrzeit?
Für private und kleine Anlagen ja: In den Kategorien A (bis 10 kWp) und B (bis 20 kWp) werden die Anträge nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht — wer früher dran ist, ist früher im Budget. Bei größeren Anlagen der Kategorien C und D wird stattdessen nach dem beantragten Förderbedarf in Euro pro kWp gereiht; dort zählt das schärfere Angebot, nicht die Schnelligkeit.
Wie hoch ist die PV-Förderung 2026?
Je nach Größenkategorie gilt ein Satz für die ganze Anlage: 150 Euro je kWp bis 10 kWp, 140 Euro bis 20 kWp, maximal 130 Euro bis 100 kWp und maximal 120 Euro bis 1.000 kWp. Ein Stromspeicher wird mit 150 Euro je kWh nutzbarer Kapazität gefördert (bis 50 kWh), allerdings nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage. Gedeckelt ist der Zuschuss mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten; der Made-in-Europe-Bonus erhöht den PV-Zuschuss um je 10 Prozent für europäische Module und Wechselrichter (zusammen höchstens 20 Prozent) und den Speicherzuschuss um 10 Prozent für einen europäischen Speicher.
Fünf Wochen sind genug —
wenn wir jetzt anfangen.
Planung, Netzantrag und Fördereinreichung aus einer Hand: wir melden uns innerhalb eines Werktags.