Förderfenster 2026 — was jetzt wichtig ist
Förderungen helfen nur dann, wenn Zeitablauf, Unterlagen und technische Planung zusammenpassen. Was Sie früh vorbereiten sollten.

Rückblick: Dieser Beitrag beschreibt das EAG-Förderjahr 2026 mit seinen drei Calls; der letzte lief bis 22.10.2026. Ein weiterer Call nach diesem System ist nicht vorgesehen. Was für 2027 angekündigt ist: PV-Förderung 2027.
Das letzte Förderfenster 2026: 8. bis 22. Oktober
Der dritte und letzte planmäßige EAG-Fördercall des Jahres lief von 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr, bis zum 22. Oktober. Was danach kommt, steht unter Förderung 2027.
Denn die Erfahrung aus den beiden Calls im April und Juni zeigt: Nicht die Technik entscheidet über die Förderung, sondern die Vorbereitung.
Typische Fehler entstehen nicht beim Antrag — sondern davor
Förderanträge scheitern in der Praxis selten an der Anlage. Sie scheitern an Zeitpunkten, an fehlenden Unterlagen oder daran, dass die Reihenfolge nicht stimmte. Die häufigsten Stolpersteine:
- Zu spät gestartet. Wer erst am Tag der Call-Öffnung anfängt, Unterlagen zu sammeln, ist zu spät — bei den kleinen Kategorien zählt jede Minute.
- Fehlender Zählpunkt. Ohne Einspeise-Zählpunkt beziehungsweise die Zusage des Netzbetreibers fehlt eine Grundvoraussetzung.
- Unklare Anlagenzuordnung. Wenn Angebot, Zählpunkt und Antragsteller nicht zusammenpassen, wird nachgefragt — und das kostet Zeit.
- Speicher ohne PV. Ein Speicher allein wird nicht gefördert; er braucht eine neue oder erweiterte PV-Anlage dazu.
Was 2026 tatsächlich gefördert wird
Beim EAG-Investitionszuschuss richtet sich der Satz nach der Anlagengröße. Für alle drei Calls 2026 gelten:
- bis 10 kWp: 150 €/kWp
- über 10 bis 20 kWp: 140 €/kWp
- über 20 bis 100 kWp: maximal 130 €/kWp
- über 100 bis 1.000 kWp: maximal 120 €/kWp
- Speicher: 150 €/kWh, maximal 50 kWh — nur gemeinsam mit einer PV-Neuanlage oder -Erweiterung
Zwei Punkte werden dabei oft übersehen. Erstens der Deckel: Gefördert werden höchstens 30 % der förderfähigen Investitionskosten, für PV und Speicher getrennt gerechnet. Die Sätze oben sind also Obergrenzen, keine Garantie. Zweitens der Made-in-Europe-Bonus: Für europäische Module, Wechselrichter und Speicher gibt es jeweils zehn Prozent mehr — in Summe bis zu dreißig Prozent Aufschlag. Das kann die Komponentenwahl spürbar beeinflussen und gehört deshalb in die Planung, nicht in die Nachbetrachtung.
Warum das Timing alles entscheidet
In den kleinen Kategorien gilt striktes „first come, first served". Das Fördervolumen ist begrenzt, und wenn der Topf leer ist, ist er leer — unabhängig davon, wie gut das Projekt geplant war.
Wir haben das im Juni-Call selbst erlebt: Ein sauber vorbereitetes Gewerbeprojekt kam nicht durch, weil die Mittel erschöpft waren. Das ist keine inhaltliche Ablehnung — der Antrag gilt in diesem Fall als zurückgezogen und konnte 2026 im nächsten Call erneut eingereicht werden.
Gute Nachricht für alle, denen das passiert ist: Ein bereits gestellter Erstantrag erlaubt es, die Anlage in der Zwischenzeit zu errichten, in Betrieb zu nehmen und einzuspeisen — und trotzdem 2026 im nächsten Call erneut einzureichen. Man muss also nicht untätig warten.
Was Sie bis Oktober vorbereiten sollten
Diese Unterlagen und Klärungen brauchen erfahrungsgemäß am meisten Vorlauf:
- Ein technisch sauberes Angebot mit klar ausgewiesener Anlagenleistung und Speichergröße
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Einspeise-Zählpunkt
- Nachweise zu den Komponenten — besonders, wenn der Made-in-Europe-Bonus greifen soll
- Zugangsdaten für das Förderportal, damit am Stichtag nichts hakt
- Bei Gewerbe: Klärung, ob De-minimis-Grenzen oder andere Beihilfen mitspielen
Nicht nur der Bund fördert
Neben dem EAG gibt es Landes- und Versorgerförderungen, die sich teilweise kombinieren lassen. In Tirol wird etwa die Nachrüstung eines Speichers zu einer bestehenden PV-Anlage gefördert, und die TIWAG gewährt unter bestimmten Vertragsbedingungen einen eigenen Speicher-Bonus, der zusätzlich zur Bundesförderung möglich ist.
Was hingegen aktuell nicht gefördert wird: Wallboxen für Private. Beide Bundestöpfe sind wegen ausgeschöpfter Budgets vorzeitig beendet, ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Kursierende Termine für eine Wiederöffnung sind Gerüchte. Für Betriebe gilt eine eigene Regelung, und das Land Tirol fördert weiterhin die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur — also Leerverrohrung und Anschlussvorbereitung.
Wer eine Wallbox plant, sollte sie deshalb nicht auf eine Förderung hin timen, sondern auf den Eigenverbrauch: In Kombination mit einer PV-Anlage rechnet sie sich über den selbst erzeugten Strom ohnehin schneller als über jeden Zuschuss.
Wir übernehmen die Einreichung
Auf Wunsch bereiten wir die Unterlagen vor, prüfen die Voraussetzungen und reichen zum Stichtag ein — damit Sie sich nicht um Portalzugänge und Fristen kümmern müssen. Was wir dafür brauchen, klären wir in einem Termin.
Stand der Angaben: August 2026. ELMETIC ist keine Förderstelle. Alle Angaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Rechtsanspruch — verbindlich sind ausschließlich die Auskünfte und Bedingungen der jeweiligen Förderstelle zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Häufige Fragen
Gibt es nach Oktober 2026 noch einen EAG-Fördercall?
Nein, nicht nach dem bisherigen System. Der dritte und letzte Call 2026 lief von 8. bis 22. Oktober 2026. Für 2027 hat das Wirtschaftsministerium angekündigt, die Calls durch einen laufenden Antrag nach Fertigstellung und einen Speichersystembonus zu ersetzen; beschlossen ist das noch nicht.
Wie hoch ist die PV-Förderung 2026?
Der Investitionszuschuss ist nach Anlagengröße gestaffelt: 150 €/kWp bis 10 kWp, 140 €/kWp über 10 bis 20 kWp, maximal 130 €/kWp über 20 bis 100 kWp und maximal 120 €/kWp über 100 bis 1.000 kWp. Gedeckelt ist die Förderung mit 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Für europäische Module, Wechselrichter und Speicher gibt es je zehn Prozent Aufschlag, in Summe bis zu dreißig Prozent.
Wird ein Batteriespeicher allein gefördert?
Nein. Der Speicher wird nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage gefördert, mit 150 €/kWh und höchstens 50 kWh. Ein nachträglicher Speicher ohne PV-Erweiterung fällt aus der Bundesförderung heraus — dafür gibt es in Tirol eine eigene Landesförderung für Nachrüstungen.
Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?
Dann gilt der Antrag als zurückgezogen — das ist keine inhaltliche Ablehnung. Sie konnten 2026 im nächsten Call erneut einreichen. Lag bereits ein gültiger Erstantrag vor, darf die Anlage in der Zwischenzeit sogar errichtet und in Betrieb genommen werden, ohne die Förderfähigkeit zu verlieren.
Gibt es noch eine Förderung für Wallboxen?
Für Private derzeit nicht: Beide Bundestöpfe wurden wegen ausgeschöpfter Budgets vorzeitig beendet, ein Nachfolgeprogramm ist nicht angekündigt. Für Betriebe gilt eine eigene Regelung, und das Land Tirol fördert weiterhin die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur.
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