Ob und wie viel Förderung Ihr Stromspeicher 2026 bekommt, hängt vor allem an einer Frage: Ist die PV-Anlage neu oder besteht sie schon? Für neue oder erweiterte PV-Anlagen fördert der Bund den Speicher über das EAG, für die Nachrüstung das Land Tirol; dazu kommen der TIWAG-Zuschuss und die Programme des Landes Kärnten. Jede Angabe stammt aus der verlinkten Primärquelle – Informationsstand 04.10.2026.
Quellen und Bedingungen je Programm finden Sie weiter unten. Förderungen sind budget- und fristabhängig; verbindlich ist erst die Zusage bzw. der Fördervertrag der jeweiligen Stelle.
| Programm · Ebene | Förderbetrag | Wofür / Bedingung | Antrag | Quelle · Stand |
|---|---|---|---|---|
| EAG-Investitionszuschuss Stromspeicher Bund | 150 € je kWh nutzbarer Kapazität; höchstens 50 kWh und höchstens 30 % der förderfähigen Speicherkosten | nur gemeinsam mit neuer oder erweiterter PV-Anlage; mind. 0,5 kWh je kWp; keine Speichererweiterung | vor Inbetriebnahme, nur im Fördercall (08.10.–22.10.2026) | EAG-Abwicklungsstelle · 04.10.2026 |
| Netzdienliche Stromspeichersysteme 2026 Land Tirol | 100 € je kWh nutzbarer Kapazität, höchstens 10 kWh (bis 1.000 €), Pauschale | Speicher an bestehender PV-Anlage oder Erweiterung bis 10 kWh gesamt; Haupt- bzw. Firmensitz am Standort | nach Inbetriebnahme, online | Land Tirol, Richtlinie · 04.10.2026 |
| Batteriespeicher-Investitionszuschuss Energieversorger TIWAG | 100 € je angefangener kWh, höchstens 1.000 €, monatliche Gutschrift über 2 Jahre | TIWAG-flex privat/business plus smart flex und Einspeisevertrag; Installation nach 01.07.2026 | nach Installation, PV-Anlage aktiv | TIWAG, Programmseite · 04.10.2026 |
| PV-Eigenverbrauchsanlage Wohnbau 2026 Land Kärnten | 3.000 € Pauschale (PV mit Speicher) bzw. 1.000 € (Nachrüstung); höchstens 50 % der förderbaren Kosten | PV ab 5 kWp mit gleichzeitig neuem Speicher ab 5 kWh; Nachrüstung: Speicher ab 5 kWh an bestehender PV; Hauptwohnsitz | nach Fertigstellung, nur im Fördercall | Land Kärnten, Infoblatt · 04.10.2026 |
| PV-Eigenverbrauchsanlage Betrieb 2026 (Speicher) Land Kärnten | bis 275 € je kWh Nennkapazität, höchstens 10 kWh, höchstens 2.750 € je Objekt | betrieblich, landwirtschaftlich oder öffentlich genutzte Gebäude; höchstens 45 % inkl. anderer Förderungen | nach Fertigstellung, im Fördercall | Land Kärnten, Richtlinie · 04.10.2026 |
| Sonderförderungsprogramm Osttirol, C.2 Land Tirol (nur Bezirk Lienz) | bis zu 40 % der Planungs-, Hardware- und Softwarekosten; Bemessungsgrundlage höchstens 500.000 € | Betriebe, Gemeinden, Energiegemeinschaften; Speicher 50 kWh bis 1 MWh; Energie aus erneuerbarer Erzeugung | vor Projektbeginn | Land Tirol, Richtlinie · 04.10.2026 |
| Gemeindeförderungen Gemeinde | abhängig von der Gemeinde | Bedingungen legt jede Gemeinde selbst fest | beim Gemeindeamt erfragen | Land Tirol, Hinweis · 04.10.2026 |
Beträge sind die veröffentlichten Fördersätze bzw. Höchstbeträge, keine Zusage. „Bis 1.000 €“ beim Land Tirol ist aus dem amtlichen Satz gerechnet (100 € × 10 kWh). Informationsstand 04.10.2026.
Tirol: EAG für PV und Speicher in einem gemeinsamen Antrag, vor der Inbetriebnahme im Call. Der TIWAG-Zuschuss ist möglich, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ob eine Kombination mit dem EAG möglich ist, richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Programme – vorher mit der Förderstelle klären. Die Speicherförderung des Landes Tirol greift hier nicht, weil sie eine bestehende PV-Anlage voraussetzt.
Kärnten: 3.000 € vom Land (PV ab 5 kWp, Speicher ab 5 kWh) und zusätzlich das EAG.
EAG: nein – eine alleinige Speicherförderung ist nicht vorgesehen.
Tirol: Land Tirol bis 1.000 € und TIWAG bis 1.000 €; die Tiroler Richtlinie lässt beides nebeneinander zu.
Kärnten: 1.000 € ab 5 kWh Bruttospeicherkapazität (Wohngebäude).
EAG: ja – der Speicher wird gemeinsam mit der PV-Erweiterung beantragt und braucht mindestens 0,5 kWh nutzbare Kapazität je kWp der Erweiterung.
Land Tirol: nur, wenn für diesen Speicher keine Bundesförderung beantragt wird.
Kärnten: 3.000 € bei einer Erweiterung um mindestens 5 kWp mit neuem Speicher ab 5 kWh.
EAG: nein – Erweiterungen bestehender Speicher sind nicht förderfähig.
Land Tirol: ja, bis zu einer nutzbaren Gesamtkapazität von 10 kWh.
Kärnten: Die Richtlinie nennt Erweiterungen von Stromspeichern als Fördergegenstand, die Höhe ist für diesen Fall nicht gesondert geregelt – vorher bei der Förderstelle klären.
Keine Förderung: Das EAG sieht keine alleinige Speicherförderung vor, das Land Tirol setzt eine bestehende PV-Anlage voraus, Kärnten schließt Stand-alone-Speicher aus. Auch die Osttiroler Leitmaßnahme C.2 verlangt, dass die gespeicherte Energie aus erneuerbarer Erzeugung stammt.
Wofür: Stromspeicher, die gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage oder einer PV-Erweiterung beantragt werden (gemeinsamer Antrag).
Betrag: fixer Fördersatz 150 € je kWh nutzbarer Kapazität (Nettokapazität); gefördert werden höchstens 50 kWh und höchstens 30 % der förderfähigen Speicherkosten. Made-in-Europe-Zuschlag: +10 % auf den Speicherzuschuss, wenn mindestens ein Fertigungsschritt in EU, EWR oder Schweiz erfolgt – nur bei der Antragstellung wählbar.
Bedingungen: mindestens 0,5 kWh nutzbare Kapazität je kWp beantragter PV-Leistung (bei Erweiterung: je kWp der Erweiterung); Erweiterungen bestehender Speicher sind nicht förderfähig; Genehmigungen und ein Angebot für den Einspeisezählpunkt müssen bei der Ticketziehung vorliegen; Inbetriebnahme bis 100 kWp innerhalb von sechs Monaten nach dem Fördervertrag.
Antrag & Frist: vor der Inbetriebnahme, nur in einem Fördercall; mit den Arbeiten darf schon vorher begonnen werden. 3. Fördercall 2026: 08.10.2026, 17:00 Uhr, bis 22.10.2026, 23:59 Uhr; in den Kategorien A und B zählt der Zeitpunkt der Ticketziehung. Budget laut Verordnung: 2 Mio. Euro je Kategorie. CALL AB 08.10.
Quelle: EAG-Abwicklungsstelle: Investitionszuschuss PV und Speicher, Termin 3. Fördercall, EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (RIS) · Informationsstand 04.10.2026
Wofür: neu installierte Speicher an einer bereits bestehenden, produzierenden PV-Anlage (Nachrüstung) und die Erweiterung bestehender Speicher bis 10 kWh nutzbarer Gesamtkapazität.
Bedingungen: stationärer Lithium- oder Natriumionen-Speicher; Montage durch eine befugte Fachkraft (keine Eigenregie); kompatibel mit einem steuerbaren Wechselrichter für zeitgesteuertes Laden; ein Speicher je Standort; Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz am Anlagenstandort; Privatpersonen, Betriebe und Vereine; kein Speicher, der mit anderen Mitteln von Land oder Bund gefördert wurde oder für den eine solche Förderung beantragt wurde (ausgenommen: Gemeindeförderungen und Zuschüsse von Energieversorgern wie TIWAG); De-minimis-Beihilfe.
Antrag & Frist: nach der Inbetriebnahme über das Online-Formular des Landes, mit Erklärung des Fachunternehmens (inkl. Inbetriebnahmedatum), Installationsdokument für PV-Anlagen Typ A, Abschlussrechnung und Überweisungsbestätigungen. Errichtung und Inbetriebnahme nach dem 01.01.2026; Auszahlung, solange Budget vorhanden ist (laut Land rund eine Million Euro). AKTIV
Quelle: Richtlinie netzdienliche Stromspeichersysteme 2026 (Fassung 17.12.2025), Land Tirol, Energieförderungen · Informationsstand 04.10.2026
Wofür: Batteriespeicher für PV-Anlagen von TIWAG-Privat- und Geschäftskundinnen und -kunden.
Betrag: einmaliger Investitionszuschuss, ausbezahlt als monatliche Gutschrift über zwei Jahre auf der Abrechnung von TIWAG-smart flex.
Bedingungen: aufrechter TIWAG-Stromliefervertrag mit TIWAG-flex privat oder flex business plus TIWAG-smart flex; aufrechter Einspeisevertrag mit TIWAG; Erklärung des Fachunternehmens; Installation nach dem 01.07.2026. Wird smart flex im Förderzeitraum beendet, endet die Auszahlung; das zweite Jahr smart flex ist für Förderkunden kostenlos.
Antrag & Frist: über das Anfrageformular von TIWAG, wenn die PV-Anlage aktiv ist (Schreiben „Einspeisebeginn“ erhalten), der Speicher installiert und smart flex abgeschlossen ist. Begrenztes Budget; TIWAG kündigt die Ausschöpfung auf der Programmseite an – am 04.10.2026 stand dort kein solcher Hinweis. AKTIV
Quelle: TIWAG, Batteriespeicher-Förderung (Programmbetreiber, keine Behörde) · Informationsstand 04.10.2026
Wofür: Wohngebäude: PV-Anlage ab 5 kWp (neu oder als Erweiterung um mindestens 5 kWp) mit gleichzeitig neuem Speicher ab 5 kWh – 3.000 €; Speicher-Nachrüstung ab 5 kWh an bestehender PV – 1.000 €. Betriebe und Landwirtschaft: Speicher bis 275 € je kWh Nennkapazität, höchstens 10 kWh.
Bedingungen: Wohngebäude als Hauptwohnsitz; höchstens 50 % (Wohnbau) bzw. 45 % inklusive anderer Förderungen (Betrieb) der förderbaren Kosten.
Antrag & Frist: nach der Fertigstellung, nur während eines Fördercalls; der nächste ist laut Land Kärnten für Oktober 2026 geplant, ein Termin war am 04.10.2026 noch nicht veröffentlicht. CALL OKTOBER GEPLANT
Mehr: Photovoltaik-Förderung Kärnten 2026 mit allen Bedingungen, Formular und Auszahlung.
Quelle: Land Kärnten, PV-Förderung Wohnbau, Infoblatt 2026, Richtlinie Betrieb 2026 · Informationsstand 04.10.2026
Wofür: Großbatteriespeicher zur Überschussoptimierung im Bezirk Lienz (über 1 MWh nur anteilig); gefördert werden Planungs-, Hardware- und Softwarekosten. C.2 fördert außerdem Machbarkeitsstudien und Projektplanung mit 40 % bei Kosten von 5.000 bis 100.000 €; für Energie- und Lastmanagement gibt es die Leitmaßnahme C.1.
Betrag: bis zu 40 % der förderbaren Kosten; die Bemessungsgrundlage ist mit 500.000 € gedeckelt. Andere Förderungen werden in die 40 % eingerechnet.
Bedingungen: Unternehmen aller Größen, Gemeinden und Energiegemeinschaften (Privatpersonen sind nicht genannt); Projekt im Bezirk Lienz; die gespeicherte Energie muss aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen stammen; Amortisationszeit der Anlage nicht unter fünf Jahren; mögliche Bundes- und Landesförderungen sind vorrangig zu nutzen; kein Rechtsanspruch.
Antrag & Frist: elektronisch über das Webformular des Landes, vor Projektbeginn – also vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder anderen unumkehrbaren Verpflichtung. Programm 01.07.2026 bis 30.06.2036, Anträge bis 31.12.2035. AKTIV
Quelle: Richtlinie Sonderförderungsprogramm Osttirol (PDF vom 18.08.2026), Programmseite Land Tirol · Informationsstand 04.10.2026
Wofür: Zusatzförderungen einzelner Gemeinden. Beträge und Bedingungen legt jede Gemeinde selbst fest – wir nennen hier deshalb keine Werte.
Hinweis: Das Land Tirol verweist ausdrücklich auf Energiesparförderungen der Gemeinden; die Tiroler Speicherförderung schließt Gemeindeförderungen nicht aus.
Antrag & Frist: beim Gemeindeamt erfragen. JE GEMEINDE
Quelle: Land Tirol, Energieförderungen · Informationsstand 04.10.2026
Quellen: Richtlinie Land Tirol, Pkt. 4, EAG-Abwicklungsstelle (FAQ „Förderkombination“, aktualisiert 24.03.2026), Richtlinie Kärnten Wohnbau 2026, Richtlinie Sonderförderungsprogramm Osttirol, Pkt. 2 · Informationsstand 04.10.2026.
Der Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle zeigt für Jänner bis Juni 2027 keine Fördermöglichkeiten; die geltende Investitionszuschüsseverordnung enthält nur die Calls 2026. Die Kärntner Richtlinien gelten bis 31.12.2026, die Tiroler Speicherförderung ist als Programm 2026 aufgelegt. Neue Sätze und Termine tragen wir mit Datum nach, sobald sie amtlich veröffentlicht sind (Stand 04.10.2026).
Entscheidend ist, ob die PV-Anlage neu ist, erweitert wird oder schon besteht – und wo sie steht (Tirol, Kärnten, Bezirk Lienz). Die Übersicht oben ordnet jedem Fall das passende Programm zu.
Beim EAG muss der Antrag vor der Inbetriebnahme im Fördercall gestellt werden; Genehmigungen und das Angebot für den Einspeisezählpunkt müssen dann vorliegen. Bei der Osttiroler Leitmaßnahme C.2 gilt: Antrag vor der ersten verbindlichen Bestellung.
Alle Programme verlangen die Errichtung durch ein befugtes Unternehmen. Bewahren Sie Rechnung, Zahlungsnachweis, Abnahme- bzw. Prüfprotokoll und die Erklärung des Fachunternehmens auf – diese Unterlagen fragen Land Tirol, TIWAG, Land Kärnten und das EAG ab.
Land Tirol online, TIWAG über das Anfrageformular, Land Kärnten im nächsten Fördercall. Beim EAG folgt nach der Fertigstellung die Endabrechnung mit Rechnungen, Fotos und Prüfprotokoll.
Der Förder-Check ordnet Ihre Angaben den hinterlegten Förderprogrammen zu; das Ergebnis ist keine Förderzusage. Der Speicher-Rechner zeigt eine passende Speichergröße als Näherung. Persönliche, kostenlose Beratung in Osttirol und Kärnten: 04852 231 24 oder Anfrage senden.
Gefördert werden stationäre Batteriespeicher, die Strom aus einer PV-Anlage speichern. Das EAG fördert sie nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage, mit mindestens 0,5 kWh nutzbarer Kapazität je kWp und für höchstens 50 kWh. Das Land Tirol fördert Lithium- und Natriumionen-Speicher an bestehenden PV-Anlagen, die zeitgesteuert geladen werden können, für die ersten 10 kWh. Das Land Kärnten fördert stationäre Speicher (keine Bleispeicher), im Wohnbau ab 5 kWh Nennkapazität, bei Betrieben bis 10 kWh Nennkapazität. Speicher ohne PV-Anlage fördert keines dieser Programme. Informationsstand 04.10.2026.
Ja. Das Land Tirol fördert 2026 Speicher, die an einer bereits bestehenden PV-Anlage nachgerüstet werden, sowie die Erweiterung bestehender Speicher bis 10 kWh nutzbarer Gesamtkapazität: 100 Euro je kWh für höchstens 10 kWh, also bis 1.000 Euro. Der Antrag wird nach der Inbetriebnahme online gestellt; Errichtung und Inbetriebnahme müssen nach dem 01.01.2026 liegen, ausbezahlt wird, solange Budget vorhanden ist. Zusätzlich gibt es für Kundinnen und Kunden mit TIWAG-flex, TIWAG-smart flex und TIWAG-Einspeisevertrag die TIWAG-Batteriespeicher-Förderung: 100 € pro angefangener kWh Speicherkapazität, maximal 1.000 €; der Zuschuss wird über 24 Monate gutgeschrieben. Ob eine Kombination mit anderen Förderungen möglich ist, richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Programme; eine allgemeine Kombinierbarkeit mit der EAG-Förderung wird hier nicht zugesichert.
Nein. Das EAG fördert einen Stromspeicher nur in einem gemeinsamen Antrag mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage; eine alleinige Speicherförderung ist nicht vorgesehen, und auch die Erweiterung eines bestehenden Speichers ist nicht förderfähig. Wer die PV-Anlage erweitert, kann den Speicher mitbeantragen – er muss dann mindestens 0,5 kWh nutzbare Kapazität je kWp der Erweiterung haben. Für die reine Nachrüstung gibt es in Tirol und Kärnten Landesprogramme.
Für denselben Speicher nicht alle drei. Die Tiroler Landesförderung schließt Speicher aus, die vom Bund gefördert werden oder für die eine Bundesförderung beantragt wurde – EAG und Land Tirol gehen also nicht zusammen, zumal das EAG eine neue oder erweiterte PV-Anlage verlangt und das Land eine bestehende. Land Tirol und TIWAG dürfen dagegen kombiniert werden: Die Tiroler Richtlinie nimmt Zuschüsse von Energieversorgern wie den TIWAG-Zuschuss sowie Gemeindeförderungen ausdrücklich vom Doppelförderungsverbot aus. Ob der TIWAG-Zuschuss neben der EAG-Förderung zulässig ist, regeln die Seiten von TIWAG und EAG-Abwicklungsstelle nicht ausdrücklich; eine allgemeine Kombinierbarkeit mit der EAG-Förderung wird hier nicht zugesichert – klären Sie das vor dem Antrag mit der Förderstelle.
Das hängt vom Programm ab. EAG: vor der Inbetriebnahme, und nur während eines Fördercalls – der dritte Call 2026 läuft vom 08.10.2026, 17:00 Uhr, bis 22.10.2026, 23:59 Uhr; mit den Arbeiten darf schon vorher begonnen werden. Land Tirol: nach der Inbetriebnahme. TIWAG: nach der Installation, wenn die PV-Anlage aktiv ist. Land Kärnten: nach der Fertigstellung, während eines Kärntner Fördercalls. Sonderförderungsprogramm Osttirol für Betriebe: vor Projektbeginn, also vor der ersten verbindlichen Bestellung.
Stand 04.10.2026 ist für 2027 noch kein Programm veröffentlicht. Der Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle zeigt für Jänner bis Juni 2027 keine Fördermöglichkeiten, und die geltende Investitionszuschüsseverordnung enthält nur die Fördercalls 2026. Die Kärntner Richtlinien gelten bis 31.12.2026, die Tiroler Speicherförderung ist als Programm für 2026 aufgelegt. Sobald die Stellen neue Sätze und Termine veröffentlichen, ergänzen wir sie hier mit Datum.
Quellen und Informationsstand: EAG-Abwicklungsstelle (Investitionszuschuss PV und Speicher, Termin 3. Fördercall, Förderkalender, FAQ aktualisiert 24.03.2026), EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (BGBl. II Nr. 64/2023 idF BGBl. II Nr. 12/2026, RIS), Land Tirol (Richtlinie netzdienliche Stromspeichersysteme 2026, Fassung 17.12.2025; Richtlinie Sonderförderungsprogramm Osttirol, PDF vom 18.08.2026), TIWAG (Programmseite Batteriespeicher-Förderung), Land Kärnten (Richtlinien Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlage Wohnbau 2026 und Betrieb 2026, Infoblatt 2026). Alle Quellen abgerufen und geprüft am 04.10.2026.
Hinweis: Förderungen sind budget- und fristabhängig. Verbindlich ist erst die Zusage bzw. der Fördervertrag der jeweiligen Förderstelle; diese Seite ersetzt keine Förderzusage. Ändert eine Stelle Sätze oder Termine, führen wir die Seite mit neuem Informationsstand nach.