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PV-Überschuss direkt teilen oder verkaufen

Peer-to-Peer-Check für Österreich: Voraussetzungen prüfen und mit eigenen Werten beide Seiten rechnerisch vergleichen.

  • Erste Auswertung ohne Anmeldung
  • Berechnungsstand 05.10.2026
  • PDF direkt herunterladen

Wo finde ich meine Zählpunktnummer? Hilfe für TINETZ, Kärnten Netz und Salzburg Netz.

Informationsstand: 11.10.2026. Allgemeine technische Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächliche Umsetzung hängt von Netzbetreiber, Messdaten, Vertragsbedingungen und geltenden Abgaben ab. Individuelle steuerliche und rechtliche Fragen sind fachlich zu prüfen.

Was der Peer-to-Peer-Check prüft

Peer-to-Peer heißt: Ein aktiver Kunde verkauft oder verschenkt erneuerbaren Strom per Vertrag direkt an einen anderen Teilnehmer. Der Check hat zwei Teile. Zuerst ordnet er Ihre Antworten zu den Voraussetzungen ein: Smart Meter mit Viertelstundenwerten, Zählpunkte beim selben Netzbetreiber, Erzeugungsanlage und die Anlagenleistung, ab der Pflichten zu Lieferbedingungen und Rechnungen gelten. Jeder Punkt ist „erfüllt“, „zu prüfen“ oder „nicht erfüllt“.

Danach rechnet er nur mit Ihren eigenen Angaben, was ein vereinbarter Preis für beide Seiten bedeutet: den Mehrerlös des Abgebenden gegenüber der Einspeisung, die Ersparnis des Beziehenden gegenüber seinem bisherigen Energiepreis und den Preisbereich, in dem beide Seiten rechnerisch profitieren. Das PDF fasst beides auf zwei Seiten zusammen.

Wo finde ich meine Zählpunktnummer?

Die Zählpunktnummer (Zählpunktbezeichnung) kennzeichnet Ihren Zähler im Strommarkt. Sie beginnt mit „AT“ und hat 33 Zeichen, also „AT“ und 31 weitere Stellen. Sie brauchen sie für die Anmeldung und die Datenfreigabe beim Netzbetreiber. Wer PV-Strom einspeist, kann getrennte Zählpunkte für Bezug und Einspeisung haben; bei TINETZ wird laut Anleitung je Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt einzeln freigegeben.

  1. Rechnung öffnen. Die Nummer steht auf Ihrer Strom- bzw. Netzrechnung. Jahresverbrauch und eingespeiste Menge entnehmen Sie Ihrer Abrechnung; im Check dienen sie nur als Rechenannahme.
  2. Kundenportal des Netzbetreibers. Hier melden Sie sich an und geben die Daten frei. Die Anmeldung verlangt je nach Netzbetreiber Nummern von Ihrer Rechnung.
  3. Smart Meter. Viertelstundenwerte gibt es nur mit einem intelligenten Messgerät, und sie werden erst nach Ihrer Zustimmung im Portal bereitgestellt. Ob die Zählpunktnummer am Zähler-Display erscheint, ist nicht belegt: Bitte beim Netzbetreiber nachfragen.

TINETZ (Tirol, auch Osttirol)

  • Portal: TINETZ-Kundenportal. Die Kundenschnittstelle des Smart Meters wird über das Kundenportal aktiviert; danach kommt ein Brief mit dem Schlüssel.
  • Die 15-Minuten-Werte des Smart Meters aktivieren Sie nach der Profilaktivierungs-Anleitung von TINETZ (Smart Meter Anleitung & FAQ).
  • Datenfreigabe laut einer Anleitung von eegfaktura.at, nicht vom Netzbetreiber: im Portal unten im Menü „Datenfreigaben“, dort „Anfragen“; für jeden Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt einzeln „FREIGABEN“ wählen, danach steht die Freigabe unter „Laufende Freigaben“ (Anleitung). Die Menünamen können sich ändern.
  • Nicht belegt: genaue Stelle der Zählpunktnummer auf der TINETZ-Rechnung. Bitte beim Netzbetreiber nachfragen.

Kärnten Netz

  • Portal und Informationen: Smart Meter bei Kärnten Netz. Die Zählpunktnummer steht auf der Rechnung. Die Menüführung für die Datenfreigabe im Portal ist hier nicht belegt: Bitte bei Kärnten Netz nachfragen.

Salzburg Netz

  • Salzburg Netz nennt die Zählpunktnummer 33-stellig, beginnend mit „AT“, und verweist auf die Rechnung (FAQ zu Services). Für das Serviceportal nennt Salzburg Netz Nummern von der Rechnung (Registrierung); im Portal gibt es „Smart Meter Einstellungen“.

Anderer Netzbetreiber

Der Netzbetreiber steht auf der Netzrechnung. Zählpunktnummer, Portalzugang und Datenfreigabe erfragen Sie dort; die Schritte unterscheiden sich je Netzbetreiber.

Quellen: Webseiten der genannten Netzbetreiber, abgerufen am 11.10.2026; Anleitung von eegfaktura.at (Stand der Seite etwa Februar 2026). Die Angaben ersetzen keine Auskunft des Netzbetreibers.

Grenzen der Auswertung

Die eingegebene Jahresmenge ist eine Rechenannahme. Wie viel Strom tatsächlich geteilt wird, ergibt sich erst aus dem viertelstündlichen Abgleich der beteiligten Zählpunkte beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ordnet pro Viertelstunde den vereinbarten Anteil an der erzeugten Energie zu, höchstens aber bis zum Energieverbrauch der jeweiligen Anlage des Beziehenden; was nicht zugeordnet wird, gilt als ins öffentliche Netz eingespeist (§ 71 Abs. 3 und 4 ElWG). Alle Preise tragen Sie in derselben Basis ein (alle ohne oder alle mit Umsatzsteuer). Rechenbeispiel ohne individuelle umsatzsteuerliche Beurteilung; keine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung und keine Prognose tatsächlicher Erlöse oder Einsparungen; Eingaben sind Annahmen. Der Check prüft keine Verträge, keine Anmeldung und keine Messwerte. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung; ELMETIC gestaltet keine individuellen Peer-to-Peer-Verträge.

So wird gerechnet

  • Mehrerlös des Abgebenden = geteilte Menge × (vereinbarter Preis − Einspeisetarif), abzüglich seines Anteils an den Abwicklungskosten.
  • Ersparnis des Beziehenden = geteilte Menge × (Energiepreis des Abnehmers − vereinbarter Preis), abzüglich seines Anteils an den Abwicklungskosten.
  • Die geteilte Menge ist höchstens der angegebene Überschuss. Abwicklungskosten im Jahr = geteilte Menge × Kosten je kWh + 12 × Monatspauschale; Sie wählen, wer sie trägt.
  • Preisbereich: von Einspeisetarif plus Kostenanteil des Abgebenden je kWh bis Energiepreis des Abnehmers minus Kostenanteil des Abnehmers je kWh.
  • Einspeisetarif: Ihr Wert. Ohne Angabe rechnet der Check mit dem Richtwert 8,0 ct/kWh, Stand 14.08.2026. Für den Energiepreis des Abnehmers gibt es keinen Richtwert; er wird ohne Netzentgelte und Abgaben eingetragen.
  • Pflichtenschwelle beim Abgebenden: Anlagenleistung über 30 kW bei Haushalten, über 100 kW bei anderen Teilnehmern.

Berechnungsstand 05.10.2026. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser; Ihre Angaben verlassen das Gerät erst, wenn Sie etwas speichern. Anonym gezählt wird nur, dass der Check gestartet und ein Ergebnis angezeigt wurde, ohne Ihre Eingaben.

Informationsstand: 11.10.2026. Allgemeine technische Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die tatsächliche Umsetzung hängt von Netzbetreiber, Messdaten, Vertragsbedingungen und geltenden Abgaben ab. Individuelle steuerliche und rechtliche Fragen sind fachlich zu prüfen.

Quellen: RIS: ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025 · E-Control · Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: Peer-to-Peer-Verträge. Weitere Quellen: Erklärseite.

Einspeisetarif oder Nachbar?

Wer PV-Überschuss einspeist, bekommt den Einspeisetarif seines Abnahmevertrags. Wer ihn per Peer-to-Peer-Vertrag weitergibt, bekommt den vereinbarten Preis. Für den Abnehmer zählt der Vergleich mit seinem bisherigen Energiepreis. Liegt der vereinbarte Preis zwischen beiden Werten, profitieren beide Seiten rechnerisch. Strom, der keinem Teilnehmer zugeordnet wird, gilt weiterhin als eingespeist.

Netzentgelt und Abgaben

Netzentgelte, Abgaben und Förderbeiträge können beim Abnehmer auch bei Peer-to-Peer-Strom weiterhin anfallen; die konkrete Behandlung ist gesondert zu klären. Für Oktober bis Dezember 2026 gibt es für Peer-to-Peer-Strom keinen Netzentgelt-Abschlag. Reduktionen ab 01.01.2027 sind nach derzeitiger Planung vorgesehen, abhängig von der geltenden Verordnung und der Netztopologie (Nahebereich); ihre Höhe war am 04.10.2026 noch nicht festgelegt. Der Check rechnet deshalb ohne Netzentgelt-Abschlag.

Mit ELMETIC besprechen

In Osttirol, Kärnten und Pinzgau können Sie Ihre Viertelstundenwerte, den PV-Überschuss sowie PV, Speicher und Energiemanagement mit ELMETIC besprechen; die kostenlose Erstberatung ist dort online buchbar. Die Datenfreigabe im Netzbetreiberportal führen Sie selbst durch. Außerhalb dieses Gebiets geben Sie das PDF an Ihren Fachbetrieb weiter.

Rechtsstand, Ablauf und offizielle Stellen erklärt die Seite Peer-to-Peer-Strom in Österreich; weitere Werkzeuge finden Sie im ELMETIC Energieportal, etwa den PV-Rechner für den zu erwartenden Überschuss.

Häufige Fragen

Lohnt es sich, PV-Überschuss an den Nachbarn zu verkaufen statt einzuspeisen?

Das hängt vom vereinbarten Preis, von der geteilten Menge und von möglichen Abwicklungskosten ab. Der Peer-to-Peer-Check vergleicht den Preis mit Ihrem bisherigen Einspeisetarif und mit dem Energiepreis des Abnehmers und zeigt den Preisbereich, in dem beide Seiten rechnerisch profitieren. Netzentgelte und Abgaben können weiterhin anfallen; ein möglicher Netzentgelt-Abschlag ist nicht eingerechnet.

Welchen Preis darf ich verlangen?

Der Preis wird vereinbart und kann auch null betragen. ELMETIC nennt keinen Preis: Im Check tragen Sie den vereinbarten Preis selbst ein.

Was bringt dem Abnehmer der Strom vom Nachbarn?

Rechnerisch den Unterschied zwischen seinem bisherigen Energiepreis und dem vereinbarten Preis, abzüglich seines Anteils an möglichen Abwicklungskosten. Netzentgelte, Abgaben und Förderbeiträge können weiterhin anfallen; die konkrete Behandlung ist gesondert zu klären.

Was passiert, wenn meine Anlage gerade keinen Strom liefert?

Dann liefert wie bisher der Stromlieferant. Der bestehende Stromliefervertrag bleibt bestehen; eine Liefergarantie oder Mindestabnahme gibt es nicht.

Welche Voraussetzungen braucht Peer-to-Peer-Strom?

Einen Smart Meter mit Viertelstundenwerten, die Datenfreigabe im Kundenportal des Netzbetreibers und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Anmeldung über die Marktprozesse der Netzbetreiber startet ab 5. Oktober 2026 und ist vorerst nur zwischen Zählpunkten desselben Netzbetreibers vorgesehen (Informationsstand 04.10.2026).

Mit wem kann ich die Werte mit echten Messdaten besprechen?

In Osttirol, Kärnten und im Pinzgau können Sie Ihre Viertelstundenwerte, den PV-Überschuss sowie PV, Speicher und Energiemanagement mit ELMETIC besprechen; eine kostenlose Erstberatung können Sie dort online buchen. Außerhalb dieses Gebiets geben Sie das PDF an Ihren Fachbetrieb weiter. ELMETIC erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.