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Kundeninformation 2026 / 27

Stromspitzen kosten ab 2027 Geld – laut E-Control-Verordnung.

Neue Netzentgelte ab 2027 laut Verordnung der E-Control (kundgemacht 12.10.2026), Spitzenkappung bei Photovoltaik – und wie Sie gelassen bleiben. Was das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und die Verordnung für Haushalte und Betriebe in Osttirol bedeuten.

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01 / Neue Netzentgelte

Ab 2027: Die höchste Viertelstunde zählt.

Bisher zahlen Haushalte und die meisten Klein- und Mittelbetriebe ihre Netzkosten pauschal bzw. rein nach Verbrauch. Laut E-Control-Verordnung gilt ab 2027 auf allen Netzebenen bis NE 7:
Die höchste Viertelstundenleistung des Monats bestimmt den Leistungspreis dieses Monats – auch wenn die Spitze nur ein einziges Mal auftritt.
EckpunktRegelung laut Verordnung
Zielstruktur50 % Leistungs- / 50 % Arbeitsanteil, stufenweise innerhalb von 3 Jahren (Start bei rund 40 % Leistungsanteil)
Mindestverrechnung20 % der vereinbarten netzwirksamen Leistung (mind. 2 kW) – jeden Monat. Bestandsanschlüsse vor 2027: 10 kW gelten als vereinbart
Netzebene 7Zweistufiger Tarif: Leistungspreis bis 10 kW – darüber ein höherer, noch nicht festgelegter Satz (Tarifverordnung)
ZeitplanVerordnung kundgemacht am 12.10.2026 (BGBl. II Nr. 299/2026). Start je Netzgebiet zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028; die Tarifhöhen legt eine eigene Tarifverordnung fest (erwartet Ende 2026)
Beispiel Werkstatt: Laufen drei Kompressoren längere Zeit gleichzeitig, entsteht eine hohe Monatsspitze. Laufzeiten versetzt – gleiches Ergebnis, niedrigere Spitze.
Tirol aufgepasst: Wie hoch der Leistungspreis im Netzbereich Tirol ab 2027 wird, steht noch nicht fest. Wer Spitzen früh glättet, ist vorbereitet.
02 / Photovoltaik

Spitzenkappung & Steuerbarkeit.

Für neue oder wesentlich geänderte PV-Anlagen gilt:
70-%-Kappung

Einspeisung wird begrenzt

TINETZ darf die Einspeisung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen (10 kWp → max. 7 kW). Anlagen bis 7 kW netzwirksamer Leistung sind ausgenommen.

Statisch → dynamisch

Fix 70 %, bis die Anlage steuerbar ist

Die fixe 70-%-Grenze gilt, solange die Anlage nicht ansteuerbar ist. Danach regelt TINETZ je nach freier Netzkapazität.

Pflicht ab 3,68 kW

Steuerbarkeit ist Pflicht

Neue und wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW müssen seit 1. Juni 2026 technisch dafür ausgestattet sein (§ 76 ElWG).

Ab 2027

Einspeisebeitrag: max. 0,05 ct/kWh

Für eingespeisten Strom fällt ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag von maximal 0,05 ct/kWh an (gesetzliche Obergrenze, konkrete Höhe folgt per Verordnung). Bis 20 kW netzwirksamer Leistung bleibt die Einspeisung kostenfrei – für bestehende wie neue Anlagen.

BLUETTI EP2000 Stromspeicher im Technikraum – installiert von ELMETIC
Die Kappung betrifft nur die Einspeisung. Eigenverbrauch und Speicherladung bleiben unbegrenzt. Ertragsverlust? Gering. Süd-Anlagen ohne Eigenverbrauch: rund 2 von 100 kWh, mit Eigenverbrauch oder Speicher deutlich weniger. Ost-West: praktisch kein Verlust (rund 20 Stunden im Jahr über 70 %).

Speicher, Wechselrichter, Verteilung – das Herzstück des Lastmanagements.

03 / Schon heute sparen

Das SNAP-Zeitfenster nutzen.

Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) – seit 1. April 2026. Wer Verbrauch in dieses Fenster legt, spart sofort.
SNAP auf einen Blick
Zeitraum1. April – 30. September
Täglich10 – 16 Uhr
Vorteil–20 % auf den Netz-Arbeitspreis (Netzebene 7)
VoraussetzungSmart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten – einmalige Freischaltung im TINETZ-Kundenportal nötig

Waschmaschine, Warmwasser, Wärmepumpe, E-Auto: Wer Verbrauch in dieses Fenster legt, spart sofort. Einzige Voraussetzung: die einmalige Zustimmung zur Viertelstundenmessung – danach läuft der Rabatt automatisch.

E-Auto lädt an einer Wallbox in Osttirol – Ladevorgänge lassen sich ideal ins SNAP-Fenster legen
So schalten Sie frei: kundenportal.tinetz.at → anmelden → Zustimmung zur Viertelstundenmessung erteilen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Ab Oktober 2027 laut E-Control-Verordnung: das Winter-Pendant WiNAP – Oktober bis März, jeweils 23 bis 5 Uhr.

Teil einer Energiegemeinschaft? Dann gilt der SNAP nur für den Restnetzbezug – bei Bürgerenergiegemeinschaften für den gesamten Netzbezug.

04 / Maßnahmen

So kappen Sie Ihre Spitzen.

Von der Lastprofil-Analyse bis zur Montage: Wir setzen jede dieser Maßnahmen für Sie um – aus einer Hand.
MaßnahmeWirkung
Großverbraucher entzerren – Wallbox, Wärmepumpe, Herd nicht gleichzeitigMonatsspitze sinkt sofort – kostet nichts
Wallbox-Ladeleistung steuern (z. B. auf 6 kW begrenzen)Monatsspitze sinkt – die Ersparnis hängt von den noch offenen Tarifen ab
Batteriespeicher mit Peak ShavingSpitzen automatisch gekappt, PV-Mittagsspitze gepuffert
Lastmanagement (KNX / Loxone / EMS)Verbraucher laufen koordiniert, Spitze bleibt gedeckelt
Viertelstundenwerte aktivieren (Smart Meter)Basis für SNAP-Rabatt und Lastprofil-Analyse
Verbrauch ins SNAP-Fenster legen (Apr–Sep, 10–16 Uhr)–20 % Netz-Arbeitspreis
Netzwirksame Leistung richtig dimensionieren (TINETZ-Netzzugangsvertrag)Keine unnötige 20-%-Mindestverrechnung
05 / Kurz-Check

Betrifft mich das?

Einmal „Ja" genügt – dann lohnt sich ein Blick auf Ihr Lastprofil.
  • Haushalt oder Betrieb am normalen Niederspannungsanschluss (Netzebene 7)
  • Mehrere Großverbraucher: Wärmepumpe, Wallbox, Kompressoren, Öfen, Kühlung …
  • Neue PV-Anlage oder Erweiterung geplant

Selbst prüfen und weiterlesen: Netzentgelte 2027: aktueller Stand · Lastspitzen ohne Smart-Meter-Datei schätzen · Viertelstundenwerte aus Ihrer Smart-Meter-Datei auswerten · Energietechnik und Lastganganalyse für Betriebe

ELMETIC-Team bei der Montage einer Gewerbe-PV-Anlage
Diese Kundeninformation als PDF ELMETIC_Kundeninfo_Stromspitzen_2026-27.pdf · ca. 0,3 MB · Stand Juli 2026

Reden wir über Ihre Spitzen.

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Mehr zum Thema: Netzspitzen 2027 & Peak Shaving mit Speicher

QUELLEN (ABGERUFEN 14.07.2026): ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025 · E-Control: Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V), BGBl. II Nr. 299/2026, kundgemacht 12.10.2026, e-control.at · TINETZ – Tiroler Netze GmbH, tinetz.at · SNE-V 2018 – Novelle 2026, BGBl. II Nr. 305/2025 · BMWET: Factsheet „ElWG – Spitzenkappung", bmwet.gv.at · Photovoltaic Austria: „Stromeinspeisung & Spitzenkappung" und „ElWG – das Wichtigste im Überblick", pvaustria.at · E-Control: Presseinformation Netzentgelte 2026 · E-Control-Angaben zur Tarifreform, help.ORF.at, 14.07.2026.

Stand Juli 2026, Verordnungsstand geprüft am 18.10.2026. Die konkreten Entgelte legt die E-Control erst mit einer Tarifverordnung fest (erwartet Ende 2026); Änderungen vorbehalten. Diese Information ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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