Stromspitzen kosten ab 2027 Geld – laut E-Control-Verordnung.
Neue Netzentgelte ab 2027 laut Verordnung der E-Control (kundgemacht 12.10.2026), Spitzenkappung bei Photovoltaik – und wie Sie gelassen bleiben. Was das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und die Verordnung für Haushalte und Betriebe in Osttirol bedeuten.
Ab 2027: Die höchste Viertelstunde zählt.
| Eckpunkt | Regelung laut Verordnung |
|---|---|
| Zielstruktur | 50 % Leistungs- / 50 % Arbeitsanteil, stufenweise innerhalb von 3 Jahren (Start bei rund 40 % Leistungsanteil) |
| Mindestverrechnung | 20 % der vereinbarten netzwirksamen Leistung (mind. 2 kW) – jeden Monat. Bestandsanschlüsse vor 2027: 10 kW gelten als vereinbart |
| Netzebene 7 | Zweistufiger Tarif: Leistungspreis bis 10 kW – darüber ein höherer, noch nicht festgelegter Satz (Tarifverordnung) |
| Zeitplan | Verordnung kundgemacht am 12.10.2026 (BGBl. II Nr. 299/2026). Start je Netzgebiet zwischen 1. Jänner 2027 und spätestens 1. Juli 2028; die Tarifhöhen legt eine eigene Tarifverordnung fest (erwartet Ende 2026) |
Spitzenkappung & Steuerbarkeit.
Einspeisung wird begrenzt
TINETZ darf die Einspeisung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen (10 kWp → max. 7 kW). Anlagen bis 7 kW netzwirksamer Leistung sind ausgenommen.
Fix 70 %, bis die Anlage steuerbar ist
Die fixe 70-%-Grenze gilt, solange die Anlage nicht ansteuerbar ist. Danach regelt TINETZ je nach freier Netzkapazität.
Steuerbarkeit ist Pflicht
Neue und wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW müssen seit 1. Juni 2026 technisch dafür ausgestattet sein (§ 76 ElWG).
Einspeisebeitrag: max. 0,05 ct/kWh
Für eingespeisten Strom fällt ein Versorgungsinfrastrukturbeitrag von maximal 0,05 ct/kWh an (gesetzliche Obergrenze, konkrete Höhe folgt per Verordnung). Bis 20 kW netzwirksamer Leistung bleibt die Einspeisung kostenfrei – für bestehende wie neue Anlagen.

Speicher, Wechselrichter, Verteilung – das Herzstück des Lastmanagements.
Das SNAP-Zeitfenster nutzen.
| SNAP auf einen Blick | |
|---|---|
| Zeitraum | 1. April – 30. September |
| Täglich | 10 – 16 Uhr |
| Vorteil | –20 % auf den Netz-Arbeitspreis (Netzebene 7) |
| Voraussetzung | Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten – einmalige Freischaltung im TINETZ-Kundenportal nötig |
Waschmaschine, Warmwasser, Wärmepumpe, E-Auto: Wer Verbrauch in dieses Fenster legt, spart sofort. Einzige Voraussetzung: die einmalige Zustimmung zur Viertelstundenmessung – danach läuft der Rabatt automatisch.

Teil einer Energiegemeinschaft? Dann gilt der SNAP nur für den Restnetzbezug – bei Bürgerenergiegemeinschaften für den gesamten Netzbezug.
So kappen Sie Ihre Spitzen.
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Großverbraucher entzerren – Wallbox, Wärmepumpe, Herd nicht gleichzeitig | Monatsspitze sinkt sofort – kostet nichts |
| Wallbox-Ladeleistung steuern (z. B. auf 6 kW begrenzen) | Monatsspitze sinkt – die Ersparnis hängt von den noch offenen Tarifen ab |
| Batteriespeicher mit Peak Shaving | Spitzen automatisch gekappt, PV-Mittagsspitze gepuffert |
| Lastmanagement (KNX / Loxone / EMS) | Verbraucher laufen koordiniert, Spitze bleibt gedeckelt |
| Viertelstundenwerte aktivieren (Smart Meter) | Basis für SNAP-Rabatt und Lastprofil-Analyse |
| Verbrauch ins SNAP-Fenster legen (Apr–Sep, 10–16 Uhr) | –20 % Netz-Arbeitspreis |
| Netzwirksame Leistung richtig dimensionieren (TINETZ-Netzzugangsvertrag) | Keine unnötige 20-%-Mindestverrechnung |
Betrifft mich das?
- Haushalt oder Betrieb am normalen Niederspannungsanschluss (Netzebene 7)
- Mehrere Großverbraucher: Wärmepumpe, Wallbox, Kompressoren, Öfen, Kühlung …
- Neue PV-Anlage oder Erweiterung geplant
Selbst prüfen und weiterlesen: Netzentgelte 2027: aktueller Stand · Lastspitzen ohne Smart-Meter-Datei schätzen · Viertelstundenwerte aus Ihrer Smart-Meter-Datei auswerten · Energietechnik und Lastganganalyse für Betriebe

Reden wir über Ihre Spitzen.
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Mehr zum Thema: Netzspitzen 2027 & Peak Shaving mit Speicher
QUELLEN (ABGERUFEN 14.07.2026): ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025 · E-Control: Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V), BGBl. II Nr. 299/2026, kundgemacht 12.10.2026, e-control.at · TINETZ – Tiroler Netze GmbH, tinetz.at · SNE-V 2018 – Novelle 2026, BGBl. II Nr. 305/2025 · BMWET: Factsheet „ElWG – Spitzenkappung", bmwet.gv.at · Photovoltaic Austria: „Stromeinspeisung & Spitzenkappung" und „ElWG – das Wichtigste im Überblick", pvaustria.at · E-Control: Presseinformation Netzentgelte 2026 · E-Control-Angaben zur Tarifreform, help.ORF.at, 14.07.2026.
Stand Juli 2026, Verordnungsstand geprüft am 18.10.2026. Die konkreten Entgelte legt die E-Control erst mit einer Tarifverordnung fest (erwartet Ende 2026); Änderungen vorbehalten. Diese Information ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.