Stromspitzen sollen ab 2027 bares Geld kosten.
Leistungspreis nach der höchsten Viertelstunde, Spitzenkappung bei Photovoltaik, neue Sparfenster – was Tischlereien, Schlossereien, Werkstätten und Produktionsbetriebe in Osttirol jetzt wissen sollten. Denn: Nicht der Verbrauch allein zählt, sondern wie viel gleichzeitig läuft.
Das ist ab 2027 vorgesehen.
| Eckpunkt | Regelung laut Verordnung |
|---|---|
| Zielstruktur | 50 % Leistungs- / 50 % Arbeitsanteil, stufenweise innerhalb von 3 Jahren (Start bei rund 40 % Leistungsanteil) |
| Mindestverrechnung | 20 % der vereinbarten netzwirksamen Leistung, mind. 2 kW – jeden Monat. Bestandsanschlüsse vor 2027: 10 kW gelten als vereinbart |
| Netzebene 7 | Zweistufiger Tarif: Leistungspreis bis 10 kW – darüber ein gesonderter Leistungspreis, dessen Höhe noch nicht festgelegt ist |
| Zeitplan | Verordnung kundgemacht am 12.10.2026 (BGBl. II Nr. 299/2026); Start je Netzgebiet bis spätestens 1. Juli 2028, Tarifhöhen folgen mit der Tarifverordnung |
Warum es Werkstätten besonders trifft.
Typische Spitzenmacher im Betrieb
- Kompressoren und Druckluftanlagen
- Absauganlagen und Lüftung
- CNC-Bearbeitungszentren, Sägen, Hobelmaschinen
- Schweißgeräte und Plasmaschneider
- Hallenheizung, Lackierkabine, Trocknung
- E-Stapler- und Fuhrpark-Ladung

Wie viele Viertelstunden wirklich zählen.
Das Sparfenster liegt genau in Ihrer Betriebszeit.
| SNAP auf einen Blick | |
|---|---|
| Zeitraum | 1. April – 30. September |
| Täglich | 10 – 16 Uhr |
| Vorteil | –20 % auf den Netz-Arbeitspreis (Netzebene 7) |
| Voraussetzung | Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten – einmalige Freischaltung im TINETZ-Kundenportal |
Teil einer Energiegemeinschaft? Dann gilt der SNAP nur für den Restnetzbezug – bei Bürgerenergiegemeinschaften für den gesamten Netzbezug.
PV & Speicher am Betriebsdach: jetzt erst recht.
70-%-Kappung betrifft nur die Einspeisung
TINETZ darf bei neuen oder wesentlich geänderten Anlagen die Einspeisung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen. Eigenverbrauch und Speicherladung bleiben unbegrenzt.
Ertragsverlust minimal
Süd-Anlagen verlieren ohne Eigenverbrauch rund 2 von 100 kWh, mit Eigenverbrauch oder Speicher deutlich weniger; Ost-West-Anlagen praktisch nichts (PVGIS-Stundenwerte Lienz/Leisach).
Steuerbarkeit ist Pflicht
Neue und wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW müssen seit 1. Juni 2026 technisch dafür ausgestattet sein (§ 76 ElWG).
Einspeisebeitrag: max. 0,05 ct/kWh
Gesetzliche Obergrenze für eingespeisten Strom – bis 20 kW netzwirksamer Leistung kostenfrei, gilt für bestehende wie neue Anlagen.

Speicher, Wechselrichter, Verteilung – das Herzstück des Lastmanagements.
So kappen Sie Ihre Spitzen.

| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Anläufe staffeln – Kompressor, Absaugung, CNC nicht gleichzeitig starten | Monatsspitze sinkt sofort – kostet nichts |
| Lastmanagement / Energiemanagementsystem (KNX / Loxone / EMS) | Verbraucher laufen koordiniert, Spitze bleibt automatisch gedeckelt |
| Batteriespeicher mit Peak Shaving | Spitzen werden gekappt, PV-Mittagsspitze gepuffert |
| PV-Eigenverbrauch maximieren | Weniger Netzbezug genau zur Produktionszeit |
| Lade- und Prozesszeiten ins SNAP-Fenster legen (Apr–Sep, 10–16 Uhr) | –20 % Netz-Arbeitspreis |
| Viertelstundenwerte aktivieren (Smart Meter) | Basis für SNAP-Rabatt und Lastprofil-Analyse |
| Netzwirksame Leistung richtig dimensionieren (TINETZ-Netzzugangsvertrag) | Keine unnötige 20-%-Mindestverrechnung |
So läuft's mit ELMETIC.
Lastprofil-Analyse
Wir werten Ihre Viertelstundenwerte aus und zeigen, wann und wodurch Ihre Monatsspitze entsteht.
Konzept & Angebot
Maßnahmen mit dem besten Hebel für Ihren Betrieb – von entzerrten Laufzeiten bis zu PV und Speicher, mit klaren Zahlen.
Umsetzung aus einer Hand
Elektrotechnik, Photovoltaik & Speicher, Lastmanagement (KNX / Loxone), Netzwerktechnik – ein Ansprechpartner, ein Meisterbetrieb.
Monitoring & Service
Wir behalten Lastgang und Anlagen im Blick, damit die Spitzen auch gekappt bleiben.

Reden wir über Ihre Spitzen.
Das Erstgespräch kostet Betriebe in Osttirol und Kärnten nichts – und zeigt meist schon, wo in Ihrem Betrieb die Viertelstunde entsteht, die ab 2027 Ihre Netzkosten bestimmt. Ehrlich, regional, aus einer Hand.
Mehr zum Thema: Netzspitzen 2027 & Peak Shaving mit Speicher
Quellen: ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025 · E-Control: Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V), BGBl. II Nr. 299/2026, kundgemacht 12.10.2026, e-control.at · SNE-V 2018 – Novelle 2026, BGBl. II Nr. 305/2025 · BMWET: Factsheet „ElWG – Spitzenkappung", bmwet.gv.at · Photovoltaic Austria, pvaustria.at · TINETZ – Tiroler Netze GmbH, tinetz.at · E-Control-Angaben zur Tarifreform, help.ORF.at, 14.07.2026 · Alle Angaben abgerufen am 14.07.2026.
Stand Juli 2026. Die konkreten Entgelte werden von der E-Control per Tarifverordnung Ende 2026 festgelegt; Änderungen vorbehalten. Diese Information ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.