Stromspitzen kosten ab 2027 bares Geld.
Leistungspreis nach der höchsten Viertelstunde, Spitzenkappung bei Photovoltaik, neue Sparfenster – was Tischlereien, Schlossereien, Werkstätten und Produktionsbetriebe in Osttirol jetzt wissen sollten. Denn: Nicht der Verbrauch allein zählt, sondern wie viel gleichzeitig läuft.
Das ändert sich ab 1. Jänner 2027.
| Eckpunkt | Regelung laut Entwurf |
|---|---|
| Zielstruktur | 50 % Leistungs- / 50 % Arbeitsanteil, stufenweise innerhalb von 3 Jahren (lt. Begutachtungsentwurf) |
| Mindestverrechnung | 20 % der vereinbarten netzwirksamen Leistung, mind. 2 kW – jeden Monat. Bestandsanschlüsse vor 2027: 10 kW gelten als vereinbart |
| Netzebene 7 | Zweistufiger Tarif: Leistungspreis bis 10 kW – darüber laut E-Control doppelter Satz. Peak Shaving unter die 10-kW-Marke zahlt sich doppelt aus |
| Zeitplan | Grundsatzverordnung Herbst 2026, konkrete Tarife ab 1. Jänner 2027 |
Warum es Werkstätten besonders trifft.
Typische Spitzenmacher im Betrieb
- Kompressoren und Druckluftanlagen
- Absauganlagen und Lüftung
- CNC-Bearbeitungszentren, Sägen, Hobelmaschinen
- Schweißgeräte und Plasmaschneider
- Hallenheizung, Lackierkabine, Trocknung
- E-Stapler- und Fuhrpark-Ladung
Das Sparfenster liegt genau in Ihrer Betriebszeit.
| SNAP auf einen Blick | |
|---|---|
| Zeitraum | 1. April – 30. September |
| Täglich | 10 – 16 Uhr |
| Vorteil | –20 % auf den Netz-Arbeitspreis (Netzebene 7) |
| Voraussetzung | Smart Meter mit aktivierten Viertelstundenwerten – einmalige Freischaltung im TINETZ-Kundenportal |
Teil einer Energiegemeinschaft? Dann gilt der SNAP nur für den Restnetzbezug – bei Bürgerenergiegemeinschaften für den gesamten Netzbezug.
PV & Speicher am Betriebsdach: jetzt erst recht.
70-%-Kappung betrifft nur die Einspeisung
TINETZ darf bei neuen oder wesentlich geänderten Anlagen die Einspeisung auf bis zu 70 % der Modulspitzenleistung begrenzen. Eigenverbrauch und Speicherladung bleiben unbegrenzt.
Ertragsverlust minimal
Süd-Anlagen verlieren weniger als 1 von 100 kWh, mit Speicher oder hohem Eigenverbrauch praktisch nichts.
Steuerbarkeit ist Pflicht
Neue und wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW müssen seit 1. Juni 2026 technisch dafür ausgestattet sein (§ 76 ElWG).
Einspeisebeitrag: max. 0,05 ct/kWh
Gesetzliche Obergrenze für eingespeisten Strom – bis 20 kW netzwirksamer Leistung kostenfrei, gilt für bestehende wie neue Anlagen.
Speicher, Wechselrichter, Verteilung – das Herzstück des Lastmanagements.
So kappen Sie Ihre Spitzen.
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Anläufe staffeln – Kompressor, Absaugung, CNC nicht gleichzeitig starten | Monatsspitze sinkt sofort – kostet nichts |
| Lastmanagement / Energiemanagementsystem (KNX / Loxone / EMS) | Verbraucher laufen koordiniert, Spitze bleibt automatisch gedeckelt |
| Batteriespeicher mit Peak Shaving | Spitzen werden gekappt, PV-Mittagsspitze gepuffert |
| PV-Eigenverbrauch maximieren | Weniger Netzbezug genau zur Produktionszeit |
| Lade- und Prozesszeiten ins SNAP-Fenster legen (Apr–Sep, 10–16 Uhr) | –20 % Netz-Arbeitspreis |
| Viertelstundenwerte aktivieren (Smart Meter) | Basis für SNAP-Rabatt und Lastprofil-Analyse |
| Netzwirksame Leistung richtig dimensionieren (TINETZ-Netzzugangsvertrag) | Keine unnötige 20-%-Mindestverrechnung |
So läuft's mit ELMETIC.
Lastprofil-Analyse
Wir werten Ihre Viertelstundenwerte aus und zeigen, wann und wodurch Ihre Monatsspitze entsteht.
Konzept & Angebot
Maßnahmen mit dem besten Hebel für Ihren Betrieb – von der Anlaufstaffelung bis zu PV und Speicher, mit klaren Zahlen.
Umsetzung aus einer Hand
Elektrotechnik, Photovoltaik & Speicher, Lastmanagement (KNX / Loxone), Netzwerktechnik – ein Ansprechpartner, ein Meisterbetrieb.
Monitoring & Service
Wir behalten Lastgang und Anlagen im Blick, damit die Spitzen auch gekappt bleiben.
Reden wir über Ihre Spitzen.
Das Erstgespräch kostet nichts – und zeigt meist schon, wo in Ihrem Betrieb die Viertelstunde entsteht, die ab 2027 Ihre Netzkosten bestimmt. Ehrlich, regional, aus einer Hand.
Mehr zum Thema: Netzspitzen 2027 & Peak Shaving mit Speicher
Quellen: ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025 · E-Control: Begutachtungsentwurf Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (V SNE 01/26, Fassung 30.06.2026), e-control.at · SNE-V 2018 – Novelle 2026, BGBl. II Nr. 305/2025 · BMWET: Factsheet „ElWG – Spitzenkappung", bmwet.gv.at · Photovoltaic Austria, pvaustria.at · TINETZ – Tiroler Netze GmbH, tinetz.at · E-Control-Angaben zur Tarifreform, help.ORF.at, 14.07.2026 · Alle Angaben abgerufen am 14.07.2026.
Stand Juli 2026. Die konkreten Entgelte werden von der E-Control per Tarifverordnung Ende 2026 festgelegt; Änderungen vorbehalten. Diese Information ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.