Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der ELMETIC GmbH, Gries 55, 9909 Leisach (im Folgenden "ELMETIC"), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"), insbesondere für die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Energiespeicher-, Photovoltaik- und elektrotechnischen Anlagen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ELMETIC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des UGB ist, gelten ergänzend die ÖNORMEN B 2110 bzw. B 2118 sowie die Werkvertragsnorm in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gehen zwingende Verbraucherschutz-Bestimmungen diesen AGB vor.

2. Angebot & Vertragsschluss

2.1. Sämtliche auf der Website, im Konfigurator oder in Vorab-Berechnungen dargestellten Preise, Kapazitäten, Leistungs- und Ersparnis-Indikationen sind freibleibend und unverbindlich. Sie ersetzen kein individuelles Angebot.

2.2. Ein verbindliches Angebot wird – sofern nicht anders vereinbart – erst nach technischer Prüfung (Vor-Ort-Termin, Zählerplatz-Prüfung, Klärung Netzbetreiber-Anforderungen) schriftlich erstellt. Die Bindungsfrist eines schriftlichen Angebots beträgt 30 Tage, sofern darin nicht anders angegeben.

2.3. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von ELMETIC oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.4. Nebenabreden, Zusagen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch E-Mail).

3. Konfigurator & Online-Angaben

3.1. Der Online-Konfigurator dient ausschließlich der ersten Orientierung. Die ausgewiesene Speichergröße, der "Aktionsendpreis" und die geschätzte jährliche Ersparnis sind Beispielwerte ohne Anspruch auf Verbindlichkeit.

3.2. Die tatsächliche Ersparnis hängt von zahlreichen Faktoren ab (Verbrauchsprofil, PV-Erzeugung, Strompreis, Wetter, Spotpreis-Verlauf, Nutzungsverhalten, Förderlage, Auslegung). ELMETIC übernimmt keine Gewähr für das tatsächliche Erreichen der angezeigten Ersparnis-Werte.

3.3. Förderungs-Hinweise auf der Website beziehen sich auf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannte Programme. Aktuelle Verfügbarkeit und Konditionen werden im Einzelfall geprüft.

4. Preise & Zahlung

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Lieferungen an Unternehmer kann die Preisangabe netto erfolgen.

4.2. Nicht im angegebenen Preis enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – Montage, Zählerplatz-Anpassungen, Leitungswege, Notstrom-Umschaltung, Netzbetreiber-Anmeldung, Behördenwege, Gerüst, bauseits erforderliche Arbeiten und sonstige Zusatzmaterialien. Diese werden nach Aufmaß bzw. tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.

4.3. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:

  • 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
  • 50 % bei Lieferung des Materials auf die Baustelle,
  • 10 % nach Abnahme bzw. Inbetriebnahme.

Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4. Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen, gegenüber Unternehmern die unternehmerischen Verzugszinsen nach § 456 UGB verrechnet. Mahn- und Inkassokosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang weitergegeben.

4.5. ELMETIC behält sich bei wesentlichen Kostensteigerungen bei Vorlieferanten, Energie- oder Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung eine angemessene Preisanpassung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

5. Lieferung & Montage

5.1. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden. Wesentliche Verzögerungen wird ELMETIC dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

5.2. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten, Streiks oder vergleichbare unverschuldete Ereignisse berechtigen ELMETIC, die Leistung um die Dauer des Hindernisses zu verschieben oder, sofern eine Erfüllung dauerhaft unmöglich wird, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3. Montagen werden durch konzessionierte Fachkräfte gemäß den einschlägigen ÖVE/ÖNORM-Vorschriften ausgeführt.

6. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher:

  • Zugang zum Montageort, zum Zählerplatz und zu allen relevanten Räumlichkeiten,
  • geeigneter Stellplatz für den Speicher gemäß Herstellerangabe (Tragfähigkeit, Temperatur, IP-Schutzklasse),
  • Bereitstellung von Bauplänen, Elektroplänen und bestehenden Anlagen-Dokumentationen, soweit verfügbar,
  • Beauftragung und Anmeldung beim Netzbetreiber (auf Wunsch übernimmt ELMETIC die Korrespondenz),
  • Beistellung von Bau- und Hilfsstrom sowie ggf. Gerüst, sofern erforderlich.

Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus fehlender Mitwirkung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Abnahme & Inbetriebnahme

7.1. Nach Abschluss der Montage erfolgt eine gemeinsame Inbetriebnahme. Über Funktionsprüfung, Einweisung in die App und Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt.

7.2. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Festgestellte Mängel werden im Protokoll festgehalten und in angemessener Frist behoben.

7.3. Wird die Abnahme vom Auftraggeber trotz fertiger Leistung ohne berechtigten Grund verzögert, gilt die Anlage 14 Tage nach Bereitstellung als abgenommen.

8. Gefahrtragung & Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Anlage an den Auftraggeber bzw. mit der Inbetriebnahme auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung ohne Montage geht die Gefahr mit Anlieferung auf die Baustelle über.

8.2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inklusive Nebenforderungen) Eigentum von ELMETIC. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.

9. Gewährleistung & Herstellergarantie

9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für die mängelfreie Lieferung 2 Jahre ab Übergabe, gegenüber Unternehmern kann sie auf 1 Jahr verkürzt werden.

9.2. Zusätzlich gelten die jeweiligen Hersteller-Garantiebedingungen, insbesondere die 10-jährige Herstellergarantie auf das EP2000-Speichersystem nach den Bedingungen des Herstellers (u.a. Restkapazität, Zyklen, ordnungsgemäße Wartung, sachgemäße Nutzung). Die Hersteller-Garantiebedingungen werden mit Übergabe der Anlage bereitgestellt.

9.3. Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • unsachgemäße Behandlung, Eingriffe oder Modifikationen durch Dritte,
  • Nichtbeachtung von Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben,
  • höhere Gewalt, Blitzschlag, Überspannung außerhalb der Norm, Wassereintritt, mechanische Beschädigung,
  • natürliche Alterung und Verschleiß.

9.4. Mängel sind ELMETIC unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unternehmer haben die Ware zudem gemäß § 377 UGB unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und allfällige Mängel anzuzeigen.

10. Haftung

10.1. ELMETIC haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ELMETIC – außer für Personenschäden – nur, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen (z.B. PHG, KSchG) dies vorsehen.

10.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Vermögensschäden – insbesondere für nicht erreichte Ersparnis-Werte aus dem Konfigurator oder Beispiel-Berechnungen – ist gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern auf die Höhe des Auftragswertes des betroffenen Projekts beschränkt.

10.4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) bleiben unberührt. Ein Regress gemäß § 12 PHG zwischen den Vertragsparteien ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Rücktritt & Stornierung

11.1. Tritt der Auftraggeber ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, steht ELMETIC ein angemessener Aufwandsersatz zu. Pauschal können – vorbehaltlich Nachweis höheren oder geringeren Schadens – folgende Stornopauschalen verrechnet werden:

  • bis zur Bestellung der Komponenten: 10 % der Auftragssumme,
  • nach Bestellung der Komponenten und vor Lieferung: 30 % der Auftragssumme,
  • nach Lieferung auf die Baustelle: 70 % der Auftragssumme.

11.2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)

12.1. Verbrauchern, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, steht das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben (bei Warenlieferung).

Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie ELMETIC (ELMETIC GmbH, Gries 55, 9909 Leisach, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dazu auch das Muster-Widerrufsformular gemäß FAGG verwenden, das wir auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Folgen des Widerrufs: Bei wirksamem Widerruf sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, kann er zur Bezahlung des bis zum Widerruf bereits erbrachten Teils verpflichtet sein.

12.2. Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, und bei Verträgen, die der Verbraucher ausdrücklich für eine sofortige Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahme erteilt hat.

13. Förderungen

13.1. Hinweise auf Förderungen (KPC, Land Tirol, Umsatzsteuer-Befreiung u.a.) sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar. Anspruch, Höhe und Auszahlung richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Förderstelle.

13.2. Auf Wunsch unterstützt ELMETIC bei der Antragstellung und stellt die erforderlichen technischen Unterlagen bereit. Die fristgerechte und vollständige Antragseinbringung obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung der ELMETIC GmbH und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Lienz. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstands-Bestimmungen.

15.3. Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission ist erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. ELMETIC ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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